Sakramente

Taufe

Liebe Eltern!

Die Pfarreiengemeinschaft a.T.W. gratuliert Ihnen herzlich zur Geburt Ihres Kindes. Sie machen sich sicher Gedanken zur anstehenden Taufe. Dabei wollen wir – die Taufkatechet* innen – Sie unterstützen. In unserer Pfarreiengemeinschaft bereiten wir Sie, die Taufeltern, auf die Taufe ihres Kinds in der Taufkatechese vor.

Wir laden Sie an einem Nachmittag/Abend ein. Dort werden wir gemeinsam über die Symbole der Taufe sprechen, aber auch den konkreten Ablauf der Tauffeier durchgehen. Für alle anstehenden Fragen ist dort ebenfalls Zeit.

Sollten Sie ihr Kind zur Taufe anmelden wollen und haben Sie noch Fragen, so wenden Sie sich doch bitte an das Pfarrbüro in der Gemeinde, in der die Taufe stattfinden soll. Termine zur Taufe und zur Katechese finden Sie im unten angefügten Flyer.

Kontaktdaten entnehmen Sie den jeweiligen Gemeindeseiten

Wir freuen uns auf Sie und ihr Kind!
Herzliche Grüße Ihr Taufkatechetenteam

Erstkommunion

Generell werden alle katholisch getauften Kinder im dritten Schuljahr eingeladen, sich auf das Sakrament der Eucharistie vorzubereiten. Dazu erhalten die Eltern rechtzeitig nach den Sommerferien eine Anmeldung. Falls dieses nicht geschieht, melden Sie sich gerne in einem der Pfarrbüros.

Kommunion – Gemeinschaft. Eucharistie – Danksagung. Um beide Dinge geht es in einem etwa fünfmonatigen Vorbereitungskurs, der von Katechet*innen (Eltern) geleitet wird. In kleinen Gruppen erleben die Kinder Gemeinschaft untereinander, lernen aber auch immer mal wieder eine Gottesdienstgemeinschaft kennen. Denn regelmäßig besuchen die Kinder und Eltern sog. Weggottesdienste oder auch Eucharistiefeiern. In diesen Feiern stehen das Kennenlernen/Einführen und die Begegnung mit Jesus Christus im Mittelpunkt. Durch die Menschwerdung Gottes wird er zu einem konkreten Gegenüber, dem wir uns gerne anvertrauen dürfen. So will Jesus zu einem Freund der Kinder werden. Im Empfang der Heiligen Kommunion, der Eucharistie, wird dieses besonders spürbar.

Sollte das Kind noch nicht getauft sein, kann dieses im Rahmen des Vorbereitungskurses gerne „nachgeholt“ werden. Bitte nehmen Sie dazu rechtzeitig und IM VORFELD Kontakt mit einem der Pfarrbüros auf.

Info Erstkommunion 2023/24:

In den vergangenen Tagen haben alle katholischen Kinder, die nach den Sommerferien die dritte Klasse besuchen, eine Einladung erhalten. Sollte jemand vergessen worden sein und Sie als Eltern die Vorbereitung wünschen, dann melden Sie sich bitte in einem der Pfarrbüros.

Die Termine der Erstkommunionfeiern sind:

07.04.2024 9:30 Borgloh

14.04.2024, 9:30 Wellendorf

21.04.2024, 9:30 Bad Rothenfelde (evtl. zusätzlich 20.04.)

28.04.2024, 9:30 Hilter

Aktuelle Informationen finden Sie im Pfarrbrief. Bitte “HIER” klicken

Hauskommunion

Wenn Sie die Eucharistiefeier der Kirchengemeinde aus gesundheitlichen Gründen nicht besuchen können, bringen wir Ihnen gerne die Heilige Kommunion nach Hause. Dort wird ein kleiner Wortgottesdienst gefeiert, an dem gerne auch weitere Personen aus dem persönlichen Umfeld teilnehmen dürfen.

Firmung

Generell werden alle katholisch getauften Jugendlichen im 9. bzw. 10. Schuljahr eingeladen, sich auf das Sakrament der Firmung vorzubereiten. Dazu erhalten die Jugendlichen rechtzeitig einige Wochen vor den Sommerferien eine Einladung. Falls dieses nicht geschieht, melden Sie sich/meldet Ihr euch gerne in einem der Pfarrbüros.

Bestätigung, Bekräftigung, das drückt das Firmsakrament aus. Die Jugendlichen treffen sich dazu in kleinen Gruppen mit Katechet*innen und setzen sich mit Glaubens- und Lebensthemen auseinander. Durch den Empfang machen sie deutlich, dass sie als Christen leben und ganz zur Kirche dazu gehören möchten. Deshalb bezeichnet man die Sakramente der Taufe, Firmung und Eucharistie als Initiationssakramente, als Einführungssakramente. Mit dem Empfang der Firmung ist die (Glaubens)Einführung abgeschlossen und die Jugendlichen sind „volles“ Mitglied der katholischen Kirche.
Die Spendung der Firmung geschieht durch Handauflegung, wozu der Bischof oder ein von ihm beauftragter Priester spricht: „Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist.“ Dabei wird als Zeichen die Stirn des Firmlings gesalbt.

Haben Sie als Erwachsener den Wunsch, das Sakrament der Firmung (und Eucharistie) zu empfangen, ist dieses jederzeit möglich. Das Bistum Osnabrück und das Dekanat Osnabrück-Süd bieten Kurse für Erwachsene zur Vorbereitung auf das Firmsakrament an. Die Firmung und Vorbereitung können auf Wunsch aber auch individuell in der Pfarrei vor Ort stattfinden. Bitte nehmen Sie bei Interesse Kontakt mit einem der Pfarrbüros auf.

Die Termine der Firmfeiern sind:

16.11.2024 um  17:00 Uhr in Borgloh

23.11.2024 um 17:00 Uhr in Bad Rothenfelde (ev. Jesus Christus Kirche)

Firmspender: Domkapitular Theo Paul

Aktuelle Informationen finden Sie im Pfarrbrief. Bitte “HIER” klicken

Eheschließung

„Die Liebe hört niemals auf.“ (1 Kor 13,8). Gott selbst ist die Liebe und so hat er Mann und Frau erschaffen, damit auch sie in Liebe verbunden ein Leben in Treue führen. Da Gottes Treue niemals endet, ist auch die katholische Eheschließung auf Dauer angelegt und nicht ohne weiteres beendbar.

Mit einer Eheschließung wird die Liebe vor Gott gebracht, also unter seinen Segen gestellt und so Gott selbst in die Ehe hineingenommen.

Voraussetzung für eine kirchliche Eheschließung ist, dass beide noch nicht verheiratet waren, mindestens einer der Partner der katholischen Kirche angehört (also getauft und nicht ausgetreten ist) und die Trauung in einer katholischen Kirche stattfindet. Wenn einer der Partner schon einmal verheiratet war, gibt es vielleicht eine andere Lösung wie z.B. ein Nichtigkeitsverfahren oder einen Segnungsgottesdienst. Wir schauen gemeinsam mit Ihnen, was möglich ist. Melden Sie sich gerne in einem der Pfarrbüros.

Das Sakrament der Ehe spenden sich der Mann und die Frau bei der Trauung selbst, der Priester/Diakon ist nur als Assistent dabei. Wenn sich das Paar gegenseitig die Ringe ansteckt, dann tut es das in der Kirche im Namen Gottes. Einander sprechen sie sich zu: „Vor Gottes Angesicht nehme ich dich an als meine/n Frau/Mann. Ich verspreche dir die Treue in guten und bösen Tagen, in Gesundheit und Krankheit, bis der Tod uns scheidet. Ich will dich lieben, achten und ehren alle Tage meines Lebens.”


Segensfeiern im Bistum Osnabrück

Durch einen Beschluss des Synodalen Weges in Deutschland sind ab sofort Segensfeiern für alle Paare möglich, die sich lieben. Das können beispielsweise gleichgeschlechtlich Liebende sein oder geschieden wiederverheiratete Paare, die in einer neuen Partnerschaft einen neuen Anfang wagen. Es können aber auch Paare sein, die sich für das Sakrament der Ehe noch nicht bereit sehen oder bei denen nur ein*e Partner*in gläubig ist. Das Bistum Osnabrück möchte sie alle ermutigen, ihre Liebe in einer kirchlichen Feier unter Gottes Segen zu stellen!

Versöhnung

Jesus hat während der Zeit seines öffentlichen Wirkens immer wieder Menschen die Vergebung ihrer Sünden zugesprochen. Diesen „Dienst der Versöhnung“ hat Jesus allen, die ihm nachfolgen, aufgetragen. Er ist daher auch ein Grundauftrag der christlichen Kirche.

Im Sakrament der Versöhnung (auch Beichte oder Bußsakrament genannt) hört ein Priester das Schuldbekenntnis eines Beichtenden an und sagt ihm – im Namen Gottes – das Wort der Vergebung: „Gott, der barmherzige Vater hat durch den Tod und die Auferstehung seines Sohnes die Welt mit sich versöhnt und den Heiligen Geist gesandt zur Vergebung der Sünden. Durch den Dienst der Kirche schenke er dir Verzeihung und Frieden. So spreche ich dich los von deinen Sünden im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.“

Jeder Priester ist zu strengem Stillschweigen über den Inhalt einer Beichte verpflichtet (Beichtgeheimnis). Die Beichte findet in dem dafür vorgesehenen „Beichtstuhl“ oder an einem anderen geeigneten Ort statt.
Möglichkeiten zur Beichte bestehen in persönlicher Absprache mit den Priestern.

Neben der sakramentalen Form der Versöhnung gibt es vor dem Weihnachts- und dem Osterfest auch das Angebot von Bußgottesdiensten.

Krankensalbung

Jesus Christus hat immer wieder Kranke geheilt; er hat Traurigen Mut und Kraftlosen neuen Halt gegeben. Das Sakrament der Krankensalbung geht auf den Jakobusbrief zurück, in dem es heißt: „Die Ältesten … sollen Gebete über ihn (den Kranken) sprechen und ihn im Namen des Herrn mit Öl salben“ (Jak 5,14).

In früheren Zeiten war die Krankensalbung eng mit dem Sterbeprozess verbunden und wurde daher auch „Letzte Ölung“ genannt. Das Zweite Vatikanische Konzil betont demgegenüber, dass die Krankensalbung nicht nur das Sakrament derer ist, die sich in äußerster Lebensgefahr befinden. Es kann allen ernsthaft Erkrankten und Alt-Gewordenen gespendet werden. Eine Wiederholung etwa in Jahresfrist ist möglich.

Das Sakrament der Krankensalbung wird von einem Priester gespendet. Mit dem geweihten Öl wird ein Kreuz auf die Stirn und auf die Hände gezeichnet. Dabei heißt es: „Durch diese heilige Salbung helfe dir der Herr in seinem reichen Erbarmen. Er stehe dir bei mit der Kraft seines Heiligen Geistes.“ – „Der Herr, der dich von Sünden befreit hat, rette dich und in seiner Gnade richte er dich wieder auf.“

Es gibt die Möglichkeit einer gemeinsamen Feier der Krankensalbung in der Kirche. Aber auch eine individuelle Feier Zuhause oder im Krankenhaus / Altenheim ist möglich.

Tod und Sterben

Wenn ein Mensch gestorben ist, sollten Sie sich Zeit zu nehmen, um bei der verstorbenen Person zu verweilen, mit dem Geheimnis des Todes in Berührung zu kommen und sich von ihr zu verabschieden. Vielleicht sollen noch nahe Angehörige verständigt werden und dazukommen. Es ist Zeit, um zu sagen, was noch zu sagen ist, um zu schauen, still zu sein, zu streicheln, zu weinen, zu beten oder zu segnen.

Personen, die zuhause gestorben sind, können bis zu 36 Stunden dort bleiben und „aufgebahrt“ werden. Das „Nach-Hause-Holen“ ist ebenfalls möglich, wenn jemand im Krankenhaus oder Altenheim gestorben ist.

Das Herbeiholen eines Arztes für die Todesbescheinigung kann in Ruhe geschehen – wenn jemand in der Nacht eines natürlichen Todes gestorben ist, auch bis zum nächsten Morgen. Danach ist Zeit, ein Bestattungsinstitut anzurufen. Von dort aus kann der Termin für die Feier der Beerdigung mit uns geregelt werden. Wir melden uns danach bei Ihnen. Sie können aber auch gerne selbst Kontakt zu uns aufnehmen.

Für die Vorbereitung der Trauerfeier und der Beisetzung findet in der Regel ein persönliches Gespräch statt, bei dem alle Wünsche und Fragen besprochen werden können. Die Feier einer Totenmesse, eines sogenannten Requiems ist möglich.

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